Grundsätzlich sind die allgemein geltenden Verhaltensregeln auch im Winter zu berücksichtigen, wobei man wohl nicht aufmerksam genug sein kann und schwer abzuschätzen ist wie andere Verkehrsteilnehmer auf der nassen Fahrbahn zurechtkommen.
Solange die Wege mit einer frischen Schneedecke bedeckt sind, kann man diese ohne Bedenken nutzen. Sollte die Fahrbahn oder der Radweg jedoch über einen längeren Zeitraum zugeschneit oder mit Glatteis überzogen sein besteht hohe Rutsch –und Unfallgefahr.
Sollten Radwege nicht geräumt sein (Obwohl dies für Gemeinden verpflichtend ist) kann auch die Straße verwendet werden. Hier gilt erhöhte Aufmerksamkeit und Rücksicht auf Autofahrer.
Winterreifen zwar nicht Pflicht, jedoch durchaus empfehlenswert. Winterreifen mit Spikes sind für Radfahrer auch erlaubt. Die Metallstifte (Spikes) können dem Radfahrer noch mehr Stabilität im Schnee und auf Eis geben.