Die Laufräder und Felgen dürfen keine Verformungen oder andere Schäden aufweisen. Die Reifen sind optisch in einem guten Zustand und sind nicht rissig, porös oder abgefahren. Ein Restprofil sollte ebenfalls noch vorhanden sein. Der Luftdruck ist ausreichend und der Reifen lässt sich nicht eindrücken. Die Ventile sind nicht verbogen und dicht.
Der Rahmen des Fahrrades ist in einem guten Zustand und weist keine Risse oder andere Beschädigungen auf. Die Schraubverbindungen sind fest angezogen. Der Sattel und Lenker ist auf die richtige Höhe eingestellt und ausreichend fixiert. Die Lenkergriffe sind nicht porös und lassen sich auch nicht verdrehen oder abziehen.
Zudem muss die Klingel laut genung und in Reichweiter der Finger sein ohne die Hand vom Griff nehmen zu müssen.
Es muss jeweils eine Bremse für das Hinterrad sowie für das Vorderrad vorhanden sein. Die Bremsklötze sind nicht verschlissen und in einem allgemein gutem Zustand. Zudem liegen Sie sauber an der Felge an und sind nicht verdreckt. Außerdem sind die Bremsen nicht zu hart oder zu weich eingestellt, andernfalls sollte diese von einem Experten eingestellt werden. Die Bremshebel am Lenker sind gut erreichbar, lassen sich mühelos bedienen und sind ausreichend befestigt.
Laut Straßenverkehrsordnung (StVo) sind mehrere Beleuchtungselemente am Rad vorgeschrieben:
An der Vorderseite muss ein weiß strahlender Scheinwerfer vorhanden sein. Für die Beleuchtung an der Rückseite ist ein Rückstrahler mit rotem Licht notwendig, damit das Rad auch in der Dunkelheit erkennbar ist. Zudem schreibt der Gesetzgeber vor, dass ein Rad auch von der Seite erkennbar sein muss. Dies wird entweder durch zwei Reflektoren jeweils auf den Radspeichen oder komplett reflektierende Speichen oder Reifen erreicht. Durch diese Maßnahmen kann ein Rad auch von einer weiten Entfernung identifiziert werden.